Sonnenenergie, Erdwärme und Windenergie
Unter erneuerbaren Energien versteht man Energiequellen, die fortlaufend vorhanden sind oder sich stetig erneuern – wie zum Beispiel Sonnenenergie, Erdwärme oder auch Windenergie.
Um den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu verringern ist es sehr sinnvoll, erneuerbare Energien zur Strom- und/ oder Wärmeversorgung von Gebäuden einzubeziehen. In Deutschland ist laut Gesetz bei Neubauten der Einsatz erneuerbarer Energien vorgeschrieben. So gibt es für Neubauten die Pflicht, einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien (z.B. Solarwärme, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme) zu erzeugen oder das Gebäude deutlich besser als vorgeschrieben zu dämmen. Die Vorgaben hierzu hängen von der Wahl des eingesetzten Energieträgers ab.
Für Altbauten gibt es ein ähnliches Gesetz bisher nur in Baden-Württemberg. Es trat am 01.01.2010 in Kraft und schreibt vor, dass beim Austausch einer zentralen Heizungsanlage mindestens 10% der Heizwärme über erneuerbare Energien bereitgestellt werden müssen oder stattdessen andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt werden.
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Einsatzbeispiel Wärmepumpe
Beispiel: Wohn- und Bürohaus r-m-p architekten in Mannheim: Das Haus aus den 30ern wurde so saniert, dass es heute einem Passivhaus entspricht und mit lediglich 11kWh/(m²a) auskommt – das entspricht etwa 1 L Öl oder 1 m³ Gas.
Eine Wärmepumpe macht aus Temperaturen auf niedrigem Niveau angenehme Raumwärme, sie pumpt die Temperatur „hoch“. Das umgekehrte Prinzip nutzt der Kühlschrank.
So lässt sich die niedrige Temperatur z. B. des Grundwassers oder des Bodens nutzen und mit wenig Stromaufwand Wärme gewinnen. So kann auch aus der Luft Wärme gewonnen werden. Diese Art der Heizung ist überall da sinnvoll, wo gut gedämmte Gebäude einen geringen Wärmebedarf haben. Wichtig ist, dass der Energieaufwand zur Niveau-Anhebung wesentlich geringer ist, als die so gewonnene Wärmeenergie. Dies kann auch ein effizient modernisierter Altbau sein.
Hier wird die Wärme mittels 4 Erdsonden gewonnen, zusätzlich wird durch Wärmerückgewinnung in der Lüftungsanlage der Wärmebedarf gering gehalten. Die solarthermische Anlage erwärmt das Brauchwasser.
Bild rechts: Bohrungen zur Verlegung der Erdsonden in der Brentanostrasse in Mannheim.
Das EWärmeG in Baden-Würtemberg fordert 10% erneuerbare Energien
Das Gesetz regelt die Einführung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden. Neubauten, für die der Bauantrag ab dem 01.04.2008 gestellt wird oder mit deren Bau ab dem 01.04.2008 begonnen werden darf, gilt ein Pflichtanteil von mindestens 20 % des jährlichen Wärmebedarfs. Bei Wohngebäuden im Bestand gilt ein Pflichtanteil von mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs ab dem 01.01.2010, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Das Gesetz stellt Erfüllungsfiktionen für bestimmte Maßnahmen zur Verwirklichung des Pflichtanteils auf, um den Verpflichteten die Umsetzung zu erleichtern. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten der ersatzweisen Erfüllung, für welche sich der Verpflichtete alternativ entscheiden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Nutzungspflicht.
Dies ist der Fall, wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, die genaue Umsetzung der Nutzungspflicht baulich oder technisch unmöglich ist, der Wohnungseigentümer bereits in der Vergangenheit zugunsten erneuerbarer Wärmeenergie investiert hat oder die Verwirklichung der Pflicht für den Betroffenen eine unbillige Härte bedeuten würde.
(Quelle: www.kea-bw.de )
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