Energieausweise für Wohngebäude

In Deutschland gilt die Energieausweispflicht für alle Wohn- und Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.

Der Energieausweis schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt, indem er Mietern und Käufern den energetischen Zustand eines Gebäudes zeigt. (Quelle: dena)

Energieausweise für Wohngebäude, es gilt

  • Neubau seit 01.10.2007 > Bedarfsausweis
  • bis 4 Wohnungen Bauantrag bis 01.11.1977 > Bedarfsausweis
  • Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 1977 erfüllt > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • ab 5 Wohnungen > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

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