Energieausweise für Nicht-Wohngebäude

Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle
Nichtwohngebäude, die vermietet oder verkauft werden.

Außerdem muss in großen, vielbesuchten öffentlichen Dienstleistungsgebäuden ein Energieausweis für die Besucher gut sichtbar ausgehängt werden.

Für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude gilt

  • Neubau seit 01.10.2007 > Bedarfsausweis
  • Altbau seit 01.07.2009 > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Fragen Sie uns, ob Ihre Immobilie auch unter diese Pflicht fällt.

Wir erstellen Ihnen sowohl den verbrauchsbasierten Energieausweis, der auf Basis Ihrer Energieverbräuche der letzten 3 Jahre erstellt wird als auch den bedarfsbasierten Energieausweis, der das Gebäude unter Normbedingungen betrachtet.

Wir bieten Ihnen

  • Erstellung von verbrauchs- oder bedarfsbasierten Energieausweisen
  • nach gesetzlicher Vorgabe
  • Ermittlung Ihrer Gebäudedaten aus Plänen und Vor-Ort-Analyse
  • Berechnung des Energiebedarfs unter Berücksichtigung von Beleuchtung, Kühlung und Anlagentechnik nach DIN 18599
  • Fundierte Verbesserungsvorschläge und Hinweise

Hier können Sie telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren:

Telefon 0621 7900072
Weitere Informationen zu unserer kostenfreien Erstberatung.

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